Der Blick in den Beipackzettel schützt zusätzlich
Apotheker warnen vor Hautschäden durch Medikamente und Sonnenlicht
Hannover – Bald lockt das Wetter wieder, Sonne und Wärme ausgiebig zu genießen. Doch vor dem sorglosen Sonnenbad sollte nicht nur die Anwendung von Sonnencreme stehen, sondern auch die Lektüre von Beipackzetteln aktuell angewendeter oder kürzlich abgesetzter Medikamente. Bei manchen Patienten treten nämlich unerwartete Lichtempfindlichkeit und damit Hautschädigungen auf – mitunter bis hin zur Bildung von Blasen. Welche Arzneimittelgruppen betroffen sind und wie man sich richtig schützt, erklärt die Apothekerkammer Niedersachsen.
Betroffene Arzneimittelgruppen
Welche Reaktionen können auftreten? Eine photoallergische Reaktion ähnelt einem allergischen Kontaktekzem mit einer Vielzahl von sonnenbrandähnlichen Symptomen wie Juckreiz, Knötchen, roten oder nässenden Stellen, gelegentlich Bläschenbildung oder es kommt zu Schuppen- oder Krustenbildung. Anders als bei der phototoxischen Reaktion kann es hier zu sogenannten Streureaktionen auch auf nicht belichtete Hautpartien kommen. Die lichtallergischen Symptome treten erst verzögert nach der Arzneimitteleinnahme und der Lichtbestrahlung auf, weil an dieser Reaktion das Immunsystem beteiligt ist. Hat sich allerdings schon eine Allergie entwickelt, können die Beschwerden bereits durch eine geringe Menge des Wirkstoffs erneut ausgelöst werden. Durch die Reaktionen der Arzneimittel mit der Haut kann es zu fleckigen Verfärbungen durch verstärkte Pigmentierung kommen. Diese Hautverfärbung ist je nach Intensität und Hauttyp möglicherweise irreversibel.
Was tun? Auch der Einnahmezeitpunkt von Arzneimitteln kann die Sonnenempfindlichkeit stark beeinflussen. Bei manchen Arzneimitteln hilft es schon, die Einnahme auf den Abend zu legen. Das gilt auch für die Anwendung von apothekenpflichtigen Schmerzgelen und -salben mit den Wirkstoffen Diclofenac, Ketoprofen oder Ibuprofen.
Schutz vor UVA-Strahlen Wer Reaktionen feststellt, sich aber im Freien aufhalten möchte, sollte seinen Körper konsequent mit Kleidung bedecken. Die Mittagssonne muss grundsätzlich gemieden werden. Auch die künstliche Sonne aus dem Solarium kann starke Hautreaktionen auslösen. Das Bräunen auf der Sonnenbank ist deshalb tabu. Was Viele nicht wissen: UVA-Strahlen dringen auch durch Fensterscheiben. Wer merkt, dass er auch hinter Glas Sonnenbrand bekommt, kann sich mit UV-undurchlässigen Folien an den Fenstern von Haus und Auto behelfen. Insbesondere bei der Reiseplanung sollten Patienten gezielt nachfragen, ob ihre verschreibungspflichtigen und selbst gekauften Arzneimittel in Verbindung mit Sonnenstrahlen Auswirkungen auf die Haut haben können. Es ist auch ratsam, dem Apotheker mitzuteilen, wann und wie die Arzneimittel genommen werden. Beispielsweise können Malariamittel photoallergische Reaktionen auslösen. Die Apothekerkammer Niedersachsen empfiehlt, auch kürzlich abgesetzte Arzneimittel anzugeben, da diese ebenso noch Auswirkungen haben können.
Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.000 Mitglieder an. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Klinische Pharmazie. Nach dem Staatsexamen erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist für Gesundheit und Prävention berät der Apotheker seriös und unabhängig. Er begleitet den Patienten fachlich, unterstützt ihn menschlich und hilft ihm so, seine Therapie im Alltag umzusetzen.
Apothekerkammer Niedersachsen
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